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Seit 01.01.2015 ist nur nuch die neue elektronische Gesundheitskarte gültig und haben Sie eventuell eine Zuzahlungsbefreiung für 2019 beantragt?

Mit dem Beginn des neuen Jahres werden wieder alle gültigen Befreiungen von der Zuzahlung erlöschen. Sie können für sich entscheiden, ob Sie die Höhe der Zuzahlung, entsprechend Ihres Einkommens schon jetzt an die Krankenkasse bezahlen und gleich für das gesamte neue Jahr von der Zuzahlung befreit werden, oder ob Sie die Belege der Zuzahlung ab 1. Januar sammeln und ab Erreichen der Befreiungsgrenze sich einen Befreiungsausweis von Ihrer Krankenkasse ausstellen lassen.

Als Nutzer der Kundenkarte der Apotheke im Kaufland Merseburg können Sie jederzeit eine Aufstellung Ihrer bei uns geleisteten Zuzahlung zur Vorlage bei der Krankenkasse erhalten, sowohl für das laufende, als auch für das abgelaufene Jahr. Diese Sammelquittung können Sie in der Apotheke im Kaufland sich direkt aushändigen oder auch zuschicken lassen.

Ab dem 01.01.15 wird nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte gültig sein. Sie sollten im Besitz der neuen elektronischen Gesundheitskarte sein. Wenn Sie noch Ihre "alte" Chipkarte beim Arzt verwenden, kann dieser Sie nur auf Privatrechnung behandeln und Ihnen nur ein Privatrezept zur Vorlage in der Apotheke ausstellen. Das bedeutet, dass Sie in der Apotheke alle Arzneimittel selber bezahlen müssen.

Was können Sie dann tun? - Hat Ihr Arzt Sie privat behandelt, weil Sie die elektronische Gesundheitskarte nicht vorgelegt haben, müssen Sie Ihren Behandlungschein oder Ihre elektonische Gesundheitskarte innerhalb von zehn Tagen nachreichen. Dann wird die Behandlung wie gewohnt als Kassenleistung abgerechnet. Für die Apotheke erhalten Sie ggf. ein Kassenrezept. Die Apotheke wird Ihnen Ihre Kosten des zuvor eingelösten Privatrezeptes erstatten, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rezepteinlösung das Kassenrezept nachreichen ("Ersatzverfahren"). Dieses Ersatzverfahren ist für AOK und Primärkassenpatienten anwendbar.

Was ist wenn Sie diese Fristen versäumen? - Sie sind dann Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen und werden nur im Einzelfall und dann nur anteilig die Kosten erstattet bekommen.

Woran erkenne ich die neue elektronische Gesundheitskarte? Auf der Vorderseite ist ein aktuelles Foto von Ihnen. Ein Missbrauch Ihrer Gesundheitskarte kann so verhindert werden. Zusätzlich hat die Gesundheitskarte eine neue Versichertennummer beginnend mit einem Buchstaben und neun Zahlen. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte.

Wenn Sie Fragen haben lassen Sie sich in der Apotheke im Kaufland Merseburg beraten.

Und welche Veränderungen gibt es bei Ihnen? Haben Sie sich dazu entschlossen im neuen Jahr das Rauchen aufzugeben? Dann beglückwünscht Sie das Team der Apotheke im Kaufland Merseburg dazu. Lassen Sie sich vom Team der Apotheke im Kaufland Merseburg beraten, welcher Weg für Sie der richtige ist. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in der Apotheke im Kaufland Merseburg.